Fährtickets Guangzhou Nansha nach Hong Kong China Hong Kong City

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Fährhafen Nansha
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Das erwartet Sie

Fährhafen Nansha
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Genießen Sie eine komfortablere Reise an Bord unserer Schiffe mit umfassender Ausstattung.
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Gut zu wissen

Gepäckinformationen

  • Gäste müssen ihr Gepäck 30 Minuten vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit am Ticketschalter aufgeben.
  • Jeder Reisende mit einem gültigen Ticket darf zusätzlich ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von höchstens 4 kg (Volumen nicht mehr als 0,028 m³) kostenlos mitnehmen.
  • Fahrgäste, die mit einer Hochgeschwindigkeitsfähre (Tragflügelboot) reisen, können pro Fahrkarte ein Gepäckstück bis zu 20 kg (Volumen von maximal 0,1 m³) kostenlos befördern.
  • Für Gepäckstücke, die die oben genannten Bestimmungen überschreiten, ist die Zustimmung des Beförderers sowie eine Gepäckaufgabe erforderlich. Es sind die entsprechenden Gebühren gemäß den folgenden Standards zu entrichten:

Großes Gepäck: 50×100×30cm, CNY40/Stück; Mittleres Gepäck: 40×80×20cm, CNY20/Stück; Kleines Gepäck: 40×60×20cm, CNY10/Stück

  • Der Hafen bietet einen Gepäckverpackungsservice für Reisende an, der dem Prinzip "Bequemlichkeit für Reisende, freiwillige Nutzung durch den Benutzer, angemessene Gebühren" folgt. Die Gebührenstandards für die Gepäckverpackung sind wie folgt:

Wickelfolienverpackung: Länge + Breite + Höhe (Summe der drei Seiten < 130cm), 3 Lagen Wickelfolie, Gebühr CNY 40/Stück; Länge + Breite + Höhe (Summe der drei Seiten ≥ 130cm), Gebühr CNY 60/Stück; Karton: 60×40×50cm, Gebühr CNY 40/Stück; Gepäckband: 400×5cm, Gebühr CNY 40/Stück

Teilnahmebedingungen

  • Kinder ab 5 Jahren zahlen den gleichen Preis wie Erwachsene
  • Kinder im Alter von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis unter 5 Jahren können eine Kinderfahrkarte erwerben.
  • Für Babys ohne Ticket wird kein eigener Sitzplatz zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen

  • Mitarbeiter stehen Gästen mit Behinderungen zur Verfügung.

Verbotene Gegenstände und Strafen bei Verstößen:

  • Entzündliche, explosive, radioaktive, ätzende und giftige Stoffe
  • Gegenstände, die ansteckende Krankheiten übertragen können oder einen Geruch absondern
  • Gegenstände, die Schiffe beschädigen oder die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährden könnten
  • Offensive Waffen, Munition
  • Geflügel und Vieh, die die Sauberkeit und Hygiene von Passagierfähren beeinträchtigen
  • Verursachen Reisende durch vorsätzliche Verschleierung oder Verheimlichung derartiger Gegenstände Unfälle oder Verluste, so tragen die Betroffenen oder Verantwortlichen die volle Verantwortung.
  • Um zu verhindern, dass die oben genannten verbotenen Gegenstände an Bord gebracht werden und um die Sicherheit der Passagiere und des Schiffes zu gewährleisten, ist das diensthabende Personal des Beförderers oder seines Vertreters berechtigt, die Passagiere aufzufordern, ihr Gepäck zur Kontrolle zu öffnen. Die Passagiere sind zur Mitwirkung verpflichtet. Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung von Personen zu verweigern, die nicht kooperieren.
  • Reisende haften für Schäden, die durch das Mitführen von verbotenen Gegenständen an Bord des Schiffes oder an anderen Reisenden entstehen. Der Beförderer ist berechtigt, im Interesse der Sicherheit der Reisenden und des Schiffes, die genannten verbotenen Gegenstände jederzeit und an jedem Ort zu löschen, zu vernichten oder unschädlich zu machen, ohne hierfür schadenersatzpflichtig zu sein.

Ort

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